VPB: Bei Mängeln Bausachverständigen hinzuziehen
von ibr-online.de
(29.07.2015) Bauen ist komplex, und Mängel sind in der Praxis nicht immer zu vermeiden. Manchmal entdecken Bauherren erst Jahre nach dem Einzug Mängel am Haus. Solange die Gewährleistungsfrist läuft, muss der Unternehmer, der für das fehlerhafte Bauteil zuständig war, den Schaden auf eigene Kosten beheben, erinnert der Verband ...