OVG RP: Kein Ermessen bei katasterrechtlicher Grenzfeststellung
von ibr-online.de
(27.01.2016) Bei der Feststellung von Flurstücksgrenzen ist dem Vermessungs- und Katasteramt kein Ermessen eingeräumt. Es ist nicht befugt, aus mehreren möglichen Grenzverläufen einen auszuwählen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.