BGH: Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums?
von ibr-online.de
(18.12.2015) Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.11.2015.